MdB Marlene Schönberger

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Unsere Abgeordneten

 

Zwei Abgeordnete vertreten uns und unseren Wahlkreis im Landtag und Bundestag.

Mia Goller ist seit der Landtagswahl 2023 Abgeordnete im Bayerischen Landtag. Sie ist Sprecherin für Landwirtschaft und Wald und Mitglied im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus.

Marlene Schönberger ist seit 2021 im Abgeordnete im Deutschen Bundestag. Sie ist Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, sowie stellvertretendes Mitglied im Rechtsausschuss, im Ausschuss für Kultur und Medien undim Ausschuss für Inneres und Heimat.

MdL Mia Goller

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MdL a.D. Rosi Steinberger

Rosi Steinberger vertrat uns von 2013 - 2023 als Abgeordnete im Bayerischen Landtag.

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Aktuelles von unseren Abgeordneten

MdL Mia Goller:Austausch auf Augenhöhe

26.08.24 –

Grüne besprechen mit bayerischen Verbands-Spitzen neuen Entwurf des Bundeswaldgesetzes

Einen Austausch auf Augenhöhe mit den Machern vor Ort – das wünschten sich die Bayerischen Grünen, nachdem der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, die Ressortabstimmung für eine Novelle des Bundeswaldgesetzes mit einem Referentenentwurf begonnen hatte. Schon drei Tage nach der Veröffentlichung des Papiers fand auf dem Betrieb von Johann Killer im Oberbayerischen Altkirchen/Sauerlach ein Treffen mit den bayerischen Verbandsspitzen statt. Eingeladen hatten die Grünen Politiker Mia Goller (Sprecherin für Wald und Landwirtschaft im Bayerischen Landtag) und der Bundestagsabgeordnete Niklas Wagener (Berichterstatter für das Bundeswaldgesetz für Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag), gemeinsam mit MdL Johannes Becher, dem stellvertretenden Fraktionssprecher im Bayerischen Landtag.

Zunächst begrüßte Johann Killer die Gäste auf seinem Betrieb und betonte, dass die Stimmungslage in der Land- und Forstwirtschaft derzeit nicht gut sei.

Niklas Wagener stellte den Referentenentwurf für ein Änderungsgesetz am Bundeswaldgesetz vor. Es sei kein Ablösungsgesetz geplant, wie es hier und da gerüchteweise zu hören war, sondern ein schlankes und modernes Änderungsgesetz, das auf dem bisherigen Bundeswaldgesetz von 1975 aufbaut und dort einige Modernisierungen vornimmt. So bleibe das Bundeswaldgesetz ein Rahmengesetz, die Details beispielsweise mit Blick darauf, welche Baumarten den Waldbesitzern zu empfehlen sind, regelten weiterhin die Länder: „Das modernisierte Waldgesetz dient in dem Erhalt des Waldes für die kommenden Generationen. Herausforderungen wie die Klimakrise und das Artensterben sind 1975 noch nicht im Gesetz behandelt worden. Um die Waldbesitzenden bei der Bewältigung der Klimakrise durch Waldumbau zu unterstützen, schaffen wir nun die notwendige gesetzliche Grundlage.“ – so Niklas Wagener.

Der Waldumbau sei nur mit angepassten Wildbeständen zu schaffen, weshalb nun erstmals im Bundeswaldgesetz festgeschrieben werde, dass die Naturverjüngung ohne künstliche Schutzmaßnahmen aufwachsen können müsse und durch die Länder entsprechende Vegetationsgutachten anzufertigen seien. Der Rohstoff Holz werde für den Klimaschutz im Bausektor dringend benötigt. „Außerdem werden nun erstmals die sog. Ökosystemleistungen des Waldes im Gesetz verankert, also sein aktiver Beitrag zum Klimaschutz, zum Artenschutz, zu frischer Luft, gutem Trinkwasser und zur Kühlung der Landschaft. So können wir künftig die Waldbesitzenden besser honorieren, wenn sie ihren Wald so bewirtschaften, dass es neben dem Holzertrag auch den Ökosystemleistungen zuträglich ist.“ – so der Bundestagsabgeordnete Wagener.

Außerdem entlaste man die Waldbesitzenden bei der Verkehrssicherung und stärke ihre Rolle im Wald dahingehend, dass sie künftig von digitalen Routenanbietern verlangen können, Routen, die durch ihr Grundstück verlaufen, zu verlegen und dadurch z.B. ihre Naturverjüngung, Pflanzung oder Saat zu schützen. Am freien Betretungsrecht im Wald ändere dies aber nichts. Schließlich werde nun auch das leider wichtiger werdende Thema von Waldbränden und deren Bekämpfung ins Gesetz aufgenommen: „Auch hier werrden Waldbesitzende künftig gestärkt und entlastet, da nun die an den Wald angrenzenden Betreiber waldbrandgefährdender Einrichtungen in die Pflicht genommen werden, Vorsorge zu treffen.“

MdL Mia Goller freute sich über den Entwurf, der „im Vergleich zu den Papieren, die in den vergangenen durch die Szene gegeistert sind Hand und Fuß“ habe. „Für so eine vereinfachte Version haben wir bayerischen Grünen uns stark eingesetzt. Natürlich soll das jetzt unserer Diskussionsgrundlage sein, denn sowohl aus der Forstwirtschaft wie aus dem Umweltbereich werden nun noch viele Wünsche kommen. Deshalb ist der direkte Austausch auf Augenhöhe uns so wichtig. Ich möchte nicht über Pressemitteilungen kommunizieren, sondern direkt mit den bayerischen Fachleuten.“ Johannes Becher, der während Katharina Schulzes Babypause die Landtagsfraktion anführt, betonte die Wichtigkeit der nachhaltigen Waldwirtschaft und sagten zu, die Bayerischen Interessen für ein modernes Bundeswaldgesetz auch über diesen Tag hinaus zu vertreten und einzufordern.

Das Treffen diente einem ersten Austausch. In der Folge werden die Verbände ihre Anregungen und Verbesserungsvorschläge schriftlich einbringen. Einige Ideen nahm Wagener schon jetzt mit nach Berlin.

So geht es weiter: Nach der Ressortabstimmung in der Bundesregierung folgt die Länder- und Verbändeanhörung, in der die Betroffenen ausreichend Zeit haben, um ihre Verbesserungsvorschläge und Kritikpunkte an das zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zu richten. Danach wird der Referentenentwurf erneut überarbeitet und dem Kabinett zum Beschluss vorgelegt. Im Anschluss folgt dann die parlamentarische Beratung im Deutschen Bundestag.

Foto: Josepha&Markus

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