MdB Marlene Schönberger

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Unsere Abgeordneten

 

Zwei Abgeordnete vertreten uns und unseren Wahlkreis im Landtag und Bundestag.

Mia Goller ist seit der Landtagswahl 2023 Abgeordnete im Bayerischen Landtag. Sie ist Sprecherin für Landwirtschaft und Wald und Mitglied im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus.

Marlene Schönberger ist seit 2021 im Abgeordnete im Deutschen Bundestag. Sie ist Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, sowie stellvertretendes Mitglied im Rechtsausschuss, im Ausschuss für Kultur und Medien undim Ausschuss für Inneres und Heimat.

MdL Mia Goller

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MdL a.D. Rosi Steinberger

Rosi Steinberger vertrat uns von 2013 - 2023 als Abgeordnete im Bayerischen Landtag.

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Aktuelles von unseren Abgeordneten

MdB Marlene Schönberger: Der Paragraf 219a ist Geschichte

25.06.22 –

"Der Paragraf 219a ist Geschichte. Das hat der Bundestag an diesem Freitag mit klarer Mehrheit beschlossen. Paragraf 219a Strafgesetzbuch wird endlich aufgehoben. Ärztinnen und Ärzte haben damit endlich Rechtssicherheit und können nun Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen, ohne Strafanzeigen oder Strafverfolgung fürchten zu müssen. Gleichzeitig wird der Zugang zu Informationen für ungewollt Schwangere, die fundierte fachliche Informationen suchen, deutlich verbessert. Die Streichung des 219a ist somit auch ein wichtiger Schritt für ein selbstbestimmtes Leben von Frauen. Darauf haben viele Frauen gewartet. Wir Grüne haben uns dafür seit Jahren vehement eingesetzt. Als Ampelregierung haben wir eine schnelle Streichung des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch versprochen und jetzt umgesetzt.

Die Streichung war notwendig und überfällig. Denn Ärztinnen und Ärzte, die Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zur Verfügung stellten, mussten strafrechtliche Sanktionen fürchten. Der Vorwurf, dass medizinische Informationen über Schwangerschaftsabbrüche "Werbung" sein könnten, ist widersprüchlich. Denn Ärztinnen und Ärzte sind von Berufs wegen zur Aufklärung und Weitergabe von Informationen zu zulässigen medizinischen Behandlungen, zu denen auch Schwangerschaftsabbrüche gehören, verpflichtet. Er ist aber auch stigmatisierend und belastend für die Ärztinnen und Ärzte und für ungewollt Schwangere. Mit der Streichung des Paragrafen 219a ist jetzt endlich Schluss mit der Kriminalisierung von Ärztinnen und Ärzten. Wir bringen ihrer Arbeit und der der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen als einem wichtigen Teil guter Gesundheitsversorgung für Frauen die Wertschätzung entgegen, die sie verdienen. Das ist eine unserer Zeit angemessene Gesellschaftspolitik, die wir als Ampel umsetzen.

Als nächsten Schritt müssen wir uns allerdings dringend der unzureichenden medizinischen Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen zuwenden, da es immer weniger Ärztinnen und Ärzte gibt, die Abbrüche durchführen. Gerade in Niederbayern ist die Lage desolat: Nur eine einzige Praxis bietet überhaupt die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen an. Betroffene müssen daher oft weite Wege in Kauf nehmen, manchmal sogar bis nach München fahren.

Die Koalition wird in diesem Jahr die Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin einsetzen, um insbesondere auch Möglichkeiten zu prüfen, den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln."

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