BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Landkreis Landshut

Keine Austauschpflicht für bestehende Ölheizungen

03.03.23 –

Steinberger und Schuberl liefern Fakten zu Habecks Plänen - 40 Prozent Förderungen geplant

Die Pläne von Robert Habeck, Heizungen langfristig auf erneuerbare Energien umzustellen, schlagen auch in Niederbayern hohe Wellen.

Die grünen Landtagsabgeordneten Rosi Steinberger und Toni Schuberl haben die Fragen der Bürgerinnen und Bürger jetzt noch einmal zusammengefasst und beantwortet. „Was Markus Söder hier über alle Kanäle verbreitet hat, ist eines Ministerpräsidenten nicht würdig. Bayern soll bis 2040 klimaneutral werden. Das geht nur, wenn wir auch handeln und nicht nur Sprüche klopfen“, stellt Rosi Steinberger in einer Pressemitteilung fest.

Bestehende Heizungsanlagen können demnach selbstverständlich weiter betrieben und auch repariert werden, es gibt hier keine „Austauschpflicht". Vielmehr soll von 2024 an jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für alle Gebäude sind Wärmepumpen, der Anschluss an ein Wärmenetz oder Stromdirektheizungen eine Lösung. In Bestandsgebäuden ist zusätzlich eine Hybridheizung, Biomasseheizung oder eine Gasheizung möglich, die nachweislich erneuerbare Gase nutzt. Der Einbau einer Erneuerbaren-Heizung wird weiter sozial abgefedert und mit bis zu 40 Prozent gefördert.

In der Tat gibt es eine Austauschpflicht für alte Öl- und Gasheizungen nach 30 Jahren. Das ist aber nicht neu, diese Pflicht gibt es auch jetzt schon. Wenn eine bestehende Gas- oder Ölheizung kaputt ist und nicht mehr repariert werden kann, gibt es pragmatische Übergangslösungen und großzügige Übergangsfristen. Darüber hinaus wird es Härtefallregelungen und eine Schutzklausel für Mieter*innen geben.

Toni Schuberl erklärt: „Die Pläne bieten Planungssicherheit für die Industrie und schützen die Verbraucher*innen vor Fehlinvestitionen in teure fossile Abhängigkeiten.“

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