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Wo ist ein Zebrastreifen ein Risiko für Fußgänger ?

Bündnis 90/Die Grünen in Vilsbiburg kritisieren die Ablehnung des Bürgerantrags durch die Landkreisverwaltung.

18.06.20 –

Grüne kritisieren Ablehnung des Bürgerantrags durch die Landkreisverwaltung

Zum ersten Nach-Corona Treffen und mit gebührendem Abstand trafen sich die Vilsbiburger Grünen im Gsellnhaus zum direkten Austausch über aktuelle Themen.

Wichtigstes Thema war die Antwort der Tiefbauabteilung der Landkreisverwaltung auf den Bürgerantrag Zebrastreifen, den die Grünen initiiert hatten, die heftige Reaktionen auslöste. Die erste, positive Feststellung war, dass an der Frontenhausenerstraße an der Einmündung Kirchstraße sowohl die Anzahl der Fahrzeuge als auch die querender Fußgänger der Richtlinie für „die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen“ entspricht. Von den Verkehrsstärken her käme ein Zebrastreifen in Betracht, weil im Bereich zwischen den beiden Einmündungen Fußgänger-Querverkehr zumindest in den Spitzenzeiten hinreichend gebündelt auftritt, heißt es in dem Bescheid an die Stadt.

Umso erstaunlicher sind danach die Gründe, mit denen der Antrag trotzdem abgelehnt wurde. Es wird nämlich bezweifelt, dass der Zebrastreifen von der Einmündung Kirchstraße und vom Pennyparkplatz aus von den Autofahrern rechtzeitig erkannt werden könne. „Wenn eine deutlich sichtbare Markierung die Autofahrer in ihrer Aufmerksamkeit überfordere, wie können sie dann einzelne Fußgänger und Radlfahrer rechtzeitig erkennen?“ fragte Stadtrat Manfred von Dewitz. Die gleiche Situation, einer nur kurzen Vorausschau, sei doch an der Einmündung der Seyboldsdorferstraße gegeben, wo weder die in die Obere Stadt einfahrenden noch die Rechtsabbieger aus der Frontenhausenerstraße einen Weitblick auf den Zebrastreifen haben.

Auch die Einstellung, ein Zebrastreifen sei gefährlicher für Fußgänger als gar keine Querungshilfe, sei eine völlig unbelegte Behauptung der Landkreisverwaltung, kritisierte Gisela Floegel. Neu sei diese aber nicht, wie Michaela Feß betonte, auch die Fußgängerampel an der Landshuter Straße war mehrere Jahre von der selben Verwaltung blockiert worden. Der schwere Unfall eines Fußgängers vor einiger Zeit an dieser Stelle hätte eigentlich die Behörden zum Handeln bewegen müssen. Während jetzt Fußgängern ein weiterer Umweg zugemutet wird, und gleichzeitig Autofahrern Verantwortungslosigkeit unterstellt wird und ihnen nicht zugetraut wird, einen Zebrastreifen und seine Benutzer, nämlich Fußgänger und Radfahrer im Blick zu haben, zeigt sich deutlich, dass die schwächsten Verkehrsteilnehmer Familien, mit Kleinkindern, Schüler, Senioren und Radfahrer noch immer keine Fürsprecher im Landratsamt haben.

Das wollen die drei grünen Kreistagsmitglieder aus Vilsbiburg nicht unwidersprochen lassen. Denn dass Widerspruch einer ablehnenden Entscheidung sinnvoll und erfolgreich sein kann, zeigt sich, wenn der bayerische Petitionsausschuss in dieser Woche nach Vilsbiburg kommt, um sich die Situation vor dem Kindergarten St Martin anzusehen, wo das Landratsamt Tempo 30 abgelehnt hat, obwohl dies im Regelfall vor Kindergärten ausgeschildert wird.

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