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Veranstaltung mit MdL Katharina Schulze zu Freiheit und Sicherheit

Die Fraktionsvorsitzende der Grünen im bayerischen Landtag, Katharina Schulze, beleuchtete in ihrem Referat die Handlungsfelder der bayerischen Innen- und Sicherheitspolitik und ging auf drei wichtige Hauptbedrohungen ein: islamischer Terrorismus, rechte Gewalt und Cyberkriminalität.

04.08.17 –

Zahlreiche Besucher*innen besuchten am Donnerstag die Veranstaltung mit der grünen Landtagsabgeordneten Katharina Schulze zu Freiheit und Innerer Sicherheit im Landshuter Zollhaus. Katharina Schulze ist eine der beiden Fraktionsvorsitzenden der grünen Fraktion im bayerischen Landtag.

Schulze setzte in ihrem Referat drei Schwerpunkte der inneren Sicherheit in Bayern.

Dabei geht es zum einen um den islamistischen Terror. Gefährder müssen nach ihrer Ansicht engmaschig überwacht werden. Dazu muss das Personal vorhanden sein. Denn von sogenannten Placebo-Aktivitäten hält sie gar nichts. Die Fußfessel ist so eines dieser Placebos. Es wird so getan, als ob damit das Problem gelöst wäre, jedoch ist der Erfolg meist gleich null, denn auch mit einer Fußfessel kann ich problemlos übers Internet oder Handy Gewalttaten organisieren. In Bayern gibt es nach einer parlamentarischen Anfrage der Grünen 16 Gefährder. Davon haben übrigens 8 die deutsche Staatsbürgerschaft.

Ein weiterer Schwerpunkt sind die immer besser vernetzten rechtsradikalen Vereinigungen und die steigenden rechten Gewalttaten. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, denn die rechtsextremen und rechtspopulistischen Vereinigungen sind in bayern massenhaft vertreten. So zählen nicht nur PEGID, die Rechte, der dritte Weg, die Reichsbürger und die identitäre Bewegung dazu, sondern auch die AfD. Deren bayerischer Vorsitzender wird ja auch vom Verfassungsschutz beobachtet.

Als dritten Schwerpunkt führte die grüne Politikerin die Cyberkriminalität an. Denn immer mehr Verbrechen werden mit Hilfe von Computern und Internet verübt. Hier hat Bayern nicht nur bei der Ausbildung der Polizei deutlichen Handlungsbedarf, auch die Justizbehörden müssen sich z. B. durch die Einrichtung von Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften mehr auf diese Themengebiete einstellen.

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