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03.07.24 –
Bundestag beschließt Erleichterungen für Kommunen im Straßenverkehrsgesetz
Das Straßenverkehrsgesetz ist die Grundlage für das Verkehrsrecht. Seit langem fordern verschiedene Verbände und Initiativen eine Modernisierung - damit Kommunen vor Ort mehr entscheiden und umsetzen können für lebenswertere Städte. Über 1000 Städte und Gemeinden haben dies über die Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden“ gefordert.
Auf grünes Bestreben wurde die Reform des Straßenverkehrsrechts in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Mit der nun erfolgten Änderung des Straßenverkehrsgesetzes werden vor Ort weiter gefasste Tempo 30-Regelungen möglich. In der StVO-Novelle, die die Bundesregierung vorgelegt hat, kann Tempo 30 auch auf Hauptverkehrsstraßen leichter im Umfeld von Spielplätzen, Zebrastreifen und Schulwegen angeordnet werden. Außerdem können Lücken bis zu 500 Metern zwischen zwei Tempo-30-Strecken geschlossen werden.
Die Bundestagsabgeordnete Marlene Schönberger (Bündnis 90/Die Grünen zeigt sich in einer Pressemitteilung sehr zufrieden mit den getroffenen Beschlüssen: „Ich freue mich sehr über den Beschluss des Straßenverkehrsgesetz im Bundestag und Bundesrat. Er ist ein Segen für die Kommunen, denn mit dem neuen StVG nehmen wir eine historische Veränderung vor. Erstmals steht nun nicht mehr nur das Auto im Mittelpunkt des Verkehrsrechts, sondern auch die Bedürfnisse aller anderen Verkehrsteilnehmer*innen. Umwelt- und Klimaschutz sind nun explizites Ziel des Straßenverkehrsgesetzes. Die Menschen in Deutschland können sich nun zum Beispiel auf mehr sichere Rad- und Fußwege und pünktlichere Busse durch mehr Busspuren freuen. Die Kommunen sind nun am Zug, von den neuen Möglichkeiten regen Gebrauch zu machen."
Auch der Dingolfinger Kreisrat und Fraktionssprecher Thomas Maier, zeigte sich sehr zufrieden mit der Reform. „Endlich bekommen die Kommunen die Möglichkeit, ihre Verkehrsplanungen und -regelungen an den Bedürfnissen der Menschen vor Ort anzupassen. In Dingolfing-Landau haben wir einige Stellen, an denen wir dies nutzen sollten.“
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