
28.06.23 –
Die Spitzen der Koalitionsfraktionen haben eine Einigung über die Details der Regelungen im Gebäudeenergiegesetz erzielt und damit die zuvor in den Leitplanken beschlossenen Änderungen am Regierungsentwurf vorangebracht. Im Mittelpunkt der Einigung steht eine verpflichtende und flächendeckende kommunale Wärmeplanung, die spätestens in den Jahren 2026 für große Kommunen und 2028 für kleinere Kommunen vorliegen muss.
"Das vorliegende Ergebnis verbindet Klimaschutz und sozialen Ausgleich", kommentiert Marlene Schönberger (Bündnis 90/Die Grünen) das Ergebnis. "Damit sorgen wir für sichere Wärme aus erneuerbaren Energien: Ein gewaltiger Schritt in Richtung Klimaneutralität, bei dem wir niemanden allein lassen."
"Die vorgesehene Förderung des Bundes für Haushalte wurde noch einmal weiterentwickelt und erhöht. Wir lassen niemanden zurück", so Schönberger weiter. "Die Umstellung auf Zukunftstechnologien wie Wärmepumpen, klimaneutrale Wärmenetze oder Solarthermie werden wir sozial gestalten. Menschen mit wenig Einkommen können bis zu 70 Prozent Förderung erhalten, die Kosten für Mieterinnen und Mieter werden wir durch eine Kappungsgrenze von 50 Cent bei der Umlage deckeln."
Die Einigung wird nun in Änderungsanträge zum bereits eingebrachten Gesetzentwurf übersetzt. Bis Freitag sollen die fertigen Texte an die Ausschüsse übersandt werden. Für Anfang kommender Woche ist eine weitere Anhörung im Ausschuss für Klima und Energie geplant. Das Gebäudeenergiegesetz soll dann in der kommenden Woche auf die Tagesordnung gesetzt und beschlossen werden.
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