04.02.12 –
Auf der B 15 neu gibt es kein Tempolimit, da die Straße als autobahnähnlich gilt. Aber es gibt auch fast keinen Lärmschutz. Das ist die Quintessenz aus der Antwort von Innenminister Hermann auf eine schriftliche Frage des grünen Abgeordneten Hallitzky.
Hallitzky hatte sich an den Innenminister gewandt, da es immer wieder Anfragen aus der Bevölkerung wegen des fehlenden Lärmschutzes gegeben hatte. Die Antwort fällt nun kurz und knapp aus: Zwischen Saalhaupt und Neufahrn gibt es keinen Lärmschutz. Nur bei zwei privaten Anwesen gibt es Anspruch auf passiven Lärmschutz, sprich Lärmschutzfenster.
Ein Lärmschutzwall kann zusätzlich auf freiwilliger Basis errichtet werden, wenn Überschussmassen anfallen und die betroffenen Kommunen sich hier mit der Autobahndirektion einigen. So ist es in Paring, Schierling und Oberndorf geschehen.
„Wer Anspruch auf Lärmschutz hat, und wer nicht, wird bereits in der Planungsphase errechnet“, erklärt dazu Rosi Steinberger, Vorsitzende der Grünen im Landkreis. Wir können deshalb nur allen zukünftig Betroffenen raten, sich bereits in der Bauphase für freiwillige Lärmschutzmaßnahmen stark zu machen. Wenn die Autobahn einmal fertig ist, gibt es aller Erfahrung nach keinen Lärmschutz mehr.
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