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09.05.19 –
In seinem Bericht vom 9.5.2019 dokumentiert das Anti-Folter-Komitee des Europarats eine Sammelabschiebung nach Afghanistan im August 2018. Es kritisiert darin Begleitbeamte der Bundespolizei für das Zufügen von Schmerzen „z.B. durch Quetschen der Genitalien“ und das Einschränken der Atmungsfähigkeit, um „kooperatives Verhalten zu erreichen“.
Im Weiteren kritisiert das Anti-Folter-Komitee die Situation in der Abschiebehaft im bayerischen Eichstätt. Die ehemalige Strafhaftanstalt sei nicht an die speziellen Bedürfnisse der Gefangenen angepasst worden. Das Anti-Folter-Komitee fordert ein System der offenen Türen, Zugang zu Tagesaktivitäten, mindestens eine Stunde Hofgang für alle Gefangenen, die Erlaubnis zu telefonieren und Besuch zu empfangen, wirksamere Maßnahmen zur Vorbeugung von Selbstverletzung und Suizid. Zudem solle die Privatsphäre besser geschützt und es unterlassen werden, den Toilettenbereich unverpixelt mit Überwachungskameras zu filmen.
Der Bayerische und der Münchner Flüchtlingsrat kritisieren die Abschiebehaft seit langem und sehen sich durch den Bericht des Anti-Folter-Komitees bestätigt. „Die menschenrechtswidrige Abschiebehaft in Bayern muss umgehend beendet werden“, fordert Agnes Andrae vom Bayerischen Flüchtlingsrat. „Auch die Pläne von Bundesinnenminister Horst Seehofer, Abschiebehäftlinge in normalen Justizvollzugsanstalten unterzubringen, wäre ein direkter Verstoß gegen die Empfehlungen des Anti-Folter-Komitees“.
Loulou Kinski vom Münchner Flüchtlingsrat erklärt: „Abschiebungen in alle Krisen- und Kriegsgebiete dieser Welt müssen beendet werden, denn sie sind nicht menschenrechtskonform durchführbar. Zudem muss am Münchner Flughafen – wie an anderen deutschen Flughäfen üblich – umgehend eine unabhängige Abschiebebeobachtung eingerichtet werden“.
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