
27.09.24 –
Bundestag beschließt „Bürokratieabbaugesetz“
Der Deutsche Bundestag hat heute das "Bürokratieabbaugesetz" verabschiedet, welches einen signifikanten Schritt zur Entlastung
von Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern darstellt. Nach jahrzehntelangem Aufbau bürokratischer Strukturen markiert dieses
Gesetz einen Wendepunkt hin zu effizienteren und schlankeren Verwaltungsprozessen.
Das Gesetz beinhaltet weitreichende Maßnahmen, darunter die Verkürzung von Aufbewahrungsfristen und die Reduzierung von Dokumentationspflichten. Zwei konkrete Beispiele verdeutlichen die Tragweite der Neuregelungen:
Die Abschaffung des Hotelmeldescheins für inländische Gäste entlastet die Tourismusbranche erheblich. "Mit dieser Maßnahme sparen wir der Hotelbranche jährlich drei Millionen Arbeitsstunden und 62 Millionen Euro an Kosten ein. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Unterstützung einer Branche, die stark vom Fachkräftemangel betroffen ist", erläutert Marlene Schönberger, Mitglied des Deutschen Bundestages.
Zudem wird die Aufbewahrungsfrist für Kontoauszüge und Rechnungen von zehn auf acht Jahre verkürzt. Schönberger betont: “Diese Änderung führt zu Einsparungen in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro für die deutsche Wirtschaft, da Unternehmen künftig weniger Ausgaben für Miete und Speicherplatz haben werden."
Um den Prozess des Bürokratieabbaus nachhaltig zu gestalten, hat die Bundesregierung beschlossen, jährlich ein Bürokratieentlastungsgesetz vorzulegen. "Damit stellen wir sicher, dass bestehende Normen kontinuierlich auf ihre Effizienz überprüft und angepasst werden", so Schönberger abschließend.
Die heute verabschiedeten Maßnahmen markieren den Beginn einer umfassenden Initiative zur Verschlankung bürokratischer Strukturen und zur Stärkung der Wirtschaftskraft in Deutschland.
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