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04.05.11 –
„Wir sehen nach wie vor erhebliche Defizite beim Datenschutz, auch wenn sich im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens viel verbessert hat.“ Mit dieser Aussage fasst Alexander Braun die grüne Position zu der anstehenden Volkszählung zusammen.
Die Bürger in der Bundesrepublik werden ab der kommenden Woche zur Volkszählung gebeten. Beim "Zensus 2011" handelt es sich um eine Methode, Daten für die Politik zu gewinnen, um Entscheidungen auf einer soliden Faktenbasis treffen zu können. Richtig durchgeführt könnte eine Volksbefragung ein wirkungsvolles Mittel sein, die politische Arbeit zu verbessern. „Datensammlungen sind aber immer mit Vorsicht vorzunehmen, um zu verhindern, dass Daten zum Nachteil der Befragten verwendet werden können“, meinen die Grünen.
Braun, der sich innerhalb des grünen Kreisverbandes um die Themen Neue Medien, digitaler Wandel und Datenschutz kümmert, erläutert den Ablauf von „Zensus 2011“. Im Rahmen der Volkszählung 2011 sind nicht nur die oft erwähnten 10% der Bevölkerung von der Befragung betroffen, sondern alle in diesem Land lebenden Personen. Es werden von allen Meldeämtern, der Agentur für Arbeit und allen auskunftspflichtigen Stellen die Daten dort erfasster Personen übermittelt und über Ordnungsnummern verknüpft. Dies führt laut Dietmar Enderlein, dem Vorstandssprecher des Kreisverbands der Grünen im Landkreis dazu, dass mit Hilfe eines 'eindeutigen Personenkennzeichens' eine Zusammenführung von Datenbeständen erleichtert wird, die zu ganz unterschiedlichen Zwecken gespeichert wurden. Dadurch könnte ein Abbild der Persönlichkeit entstehen, was mit dem Würdegebot des Grundgesetzes nicht vereinbar sei.
Die Daten werden zwei Jahre aufbewahrt und dürfen für weitere zwei Jahre vorgehalten werden, um die Auswertung sicherzustellen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sähe lieber eine Speicherung, bei der nicht Namen sondern Pseudonyme verwendet würden und gibt zu bedenken: "Dann wäre die Möglichkeit der nachträglichen Korrektur auch sehr viel einfacher. Diesen Weg ist man nicht gegangen, sondern man ist den einfachsten Weg gegangen, indem man sagt, wir wollen eine namentliche Erfassung, dann allerdings mit einer frühzeitigen Löschung. Das ist der Weg, den man hier gehen will. Ich halte den für bedenklich."
„Die grüne Bundestagsfraktion hat sich gegen die Volksbefragung in der jetzigen Form ausgesprochen. Der Datenschutz ist in der jetzigen Form nicht gewährleistet. Auch ist der Sinn von Fragen wie nach einem früheren Wohnsitz im Ausland bei deutschen Staatsbürgern nicht erkennbar“, so Günther Sandmeyer, der den Kontakt zur grünen Bundestagsfraktion hält.
Die Volkszähler, die die Menschen an der Wohnungstüre befragen, können zu dieser Tätigkeit verpflichtet werden. „Das wird sich kaum förderlich auf Datenschutz und Erhebungsqualität auswirken“, meint Braun. Brisant ist auch der Aufruf der NPD an ihre Wähler, sich um eine Anstellung als Volkszähler zu bemühen, um die Daten für die Arbeit in der NPD zu verwenden, wie dies in der Frankfurter Rundschau berichtet wurde.
Die Handlungsmöglichkeiten der Befragten sind beschränkt: Die meisten Angaben müssen ausgefüllt werden. Eine Nichtbeantwortung kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Es ist aber nicht notwendig, einen Volkszähler in die Wohnung zu lassen. Auch ist es nicht notwendig die Fragen sofort zu beantworten. Die Grünen empfehlen, die Fragen per Internet oder per Briefpost zu beantworten. So kann zumindest verhindert werden, dass die Daten in falsche Hände gelangen könnten.
Bürger können auch bei Meldebehörden und der Agentur für Arbeit nachfragen, welche Daten im Rahmen der Volkszählung übertragen wurden. Die Befragung als solche wird allerdings ungeachtet der angesprochenen und vieler weiterer Schwachstellen durchgeführt werden. Die Grünen rufen trotz vieler Bedenken nicht zu einem Boykott der Volksbefragung auf. Aber es sollte zumindest möglich sein, durch ein möglichst breites Interesse den Missbrauch so gering wie möglich zu halten.
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