BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Landkreis Landshut

MdL Rosi Steinberger: Grün statt Grau – Flächenversiegelung konsequent ausgleichen

24.05.23 –

Auf Initiative der Landtags-Grünen berichtet die Staatsregierung am Donnerstag, 25.5.2023, im Umweltausschuss des Bayerischen Landtags zur Kontrolle der Ausgleichs- und Ersatzflächen

Wird ein Gewerbegebiet oder eine Straße gebaut, wird Natur zerstört. Dafür muss laut Bundesnaturschutzgesetz, Bayerischem Naturschutzgesetz und Baugesetzbuch an anderer Stelle eine Ausgleichsfläche geschaffen werden – durch beispielsweise das Anlegen einer artenreichen Wiese, Pflanzen einer Hecke oder die Renaturierung eines Gewässers. In der Praxis wird das aber in der Hälfte der Fälle nicht oder schlecht gemacht. „Ein Naturschutzgesetz, das nur auf dem Papier steht, bringt der Natur rein gar nichts! Wir fordern die Söder-Regierung auf, die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu kontrollieren und dafür zu sorgen, dass das Gesetz auch umgesetzt wird. Es darf nicht sein, dass täglich unkontrolliert wertvoller Lebensraum zerstört wird – ohne jegliche Sanktionen“, erklärt Rosi Steinberger, Vorsitzende des Umweltausschusses und Sprecherin für Verbraucherschutz der Grünen Fraktion im Bayerischen Landtag.

Die Landtags-Grünen haben die Staatsregierung aufgefordert, dem Landtag über Ausmaß und Ergebnisse der Kontrollen der Ausgleichs- und Ersatzflächen zu berichten. Im Umweltausschuss am Donnerstag, 25.5.2023, soll zudem über ein wirksames Kontrollsystem und mögliche Sanktionen diskutiert werden.

Hintergrund: In Bayern gehen täglich rund 10 Hektar Fläche durch Bebauung verloren. Etwa die Hälfte davon wird versiegelt. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollen Schäden durch Eingriffe in die Natur kompensieren. Die Flächen werden an das Landesamt für Umwelt gemeldet und sollen dort in das Ökoflächenkataster aufgenommen werden. Zahlreiche Studien belegen, dass erhebliche Anteile dieser Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nicht oder nur unzureichend umgesetzt werden.

Hier der Antrag Kontrolle der Ausgleichs- und Ersatzflächen gemäß Bundesnaturschutzgesetz, Bayerischem Naturschutzgesetz und Baugesetzbuch

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