MdB: Fachkräfteeinwanderungsgesetz auf den Weg gebracht: Potentiale besser nutzen

22.06.23 –

Diese Woche wurde im Bundestag die Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes diskutiert, noch vor der Sommerpause des Parlaments wird eine Verabschiedung erwartet. Der Vorschlag aus dem Bundesministerium des Innern und für Heimat wurde noch einmal wesentlich weiterentwickelt.
Das ist laut der Bundestagsabgeordneten Marlene Schönberger gerade auch für die Region ein Grund zur Freude:

„Egal ob Unternehmen, soziale Einrichtungen oder Behörden – bei den meisten meiner Gespräche ist der Fachkräftemangel eines der drängendsten Themen: Viele wichtige Stellen können im Moment nicht besetzt werden. Da viele Menschen aus den geburtenstarken Jahrgängen in den kommenden Jahren in Rente gehen werden, droht sich das Problem zu verschärfen. Ich freue mich daher wirklich sehr, dass wir nun ein Einwanderungsrecht bekommen, das dazu beiträgt, unseren Wohlstand und unsere Sozialsysteme zu erhalten. Wir Grüne haben uns in den konstruktiven und vertrauensvollen Verhandlungen erfolgreich für den Abbau von Hürden und für eine Entlastung der Kommunen eingesetzt“. Dies sei laut Schönberger nötig, um im Wettstreit mit anderen Einwanderungsländern wie Kanada oder den USA mitzuhalten.

Bei der Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes geht es laut Schönberger darum, Deutschland für Fachkräfte aus dem Ausland attraktiver zu machen, aber auch darum, die Potentiale der Menschen, die schon bei uns leben, besser zu nutzen: „Endlich ermöglichen wir geflüchteten Menschen den Spurwechsel! Eine Forderung, die die Wirtschaftsverbände schon lange stellen. Damit sorgen wir nicht nur für mehr Fachkräfte, sondern ermöglichen schneller gesellschaftliche Teilhabe, fördern Integration und entlasten die Kommunen und Ausländerbehörden, da langfristige Aufenthaltstitel zu weniger Verwaltungsaufwand führen und der Lebensunterhalt selbstständig gesichert werden kann“.

Auch in Niederbayern sorgen regelmäßig Fälle für Enttäuschung bei Unternehmen, bei denen junge Geflüchtete nach ihrer Ausbildung nicht übernommen werden können, weil sie in Deutschland nur geduldet sind. Auch hier wird laut Schönberger für Abhilfe gesorgt: „Indem wir die Ausbildungsduldung in einen Aufenthaltstitel umwandeln, verbessern wir für beide Seiten die langfristigen Perspektiven: Auszubildende können sich auf dieser Basis eine Zukunft in Deutschland aufbauen. Betriebe wiederum können bei erfolgreicher Ausbildung zuverlässig mit direkt verfügbaren Fachkräften rechnen”.

In der Vergangenheit hatten sich Fachkräfte aus dem Ausland häufig gegen Deutschland und für andere Länder entschieden, weil sie ihre Familie nicht direkt mitbringen durften. Auch das soll sich nun ändern, so Schönberger: „Wir finden, wer in Deutschland leben und arbeiten möchte, soll auch seine Familie mitbringen dürfen. Daher senken wir die Hürden beim Familienmit- und -nachzug“.

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