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09.03.11 –
Zum Bericht von Frontal 21, laut dem die Christliche Gewerkschaft "Beschäftigtenverband Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen (BIGD)" als Gegenleistung für arbeitgeberfreundliche Tarifverträge in der Leiharbeit Zahlungen von einer Unternehmensgruppe erhalten hat, erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte:
Beschäftigte zahlen nicht freiwillig Mitgliedsbeiträge an Christliche Gewerkschaften, die für Billiglöhne sorgen und die Beschäftigten systematisch ausnutzen. Endlich wurde bewiesen, dass zumindest ein Teil der Mitgliedschaften einer Christlichen Gewerkschaft auf fragwürdige Weise zustande gekommen sind. Sowohl die Unternehmen, die mit Christlichen Gewerkschaften Haustarifverträge abgeschlossen haben als auch die Christliche Gewerkschaft haben kriminell gehandelt. Sie haben sich auf Kosten der Beschäftigten und der Sozialversicherungen bereichert.
Die Staatsanwaltschaften und Finanzämter müssen handeln. Sie müssen die Zahlungsströme weiterer Christlicher Gewerkschaften, der Funktionäre und Unternehmen genauer in den Blick nehmen. Es muss zumindest überprüft werden, ob die Mitglieder anderer Christlicher Gewerkschaften im CGB auf ähnliche Art und Weise akquiriert und systematisch betrogen wurden. Es muss geprüft werden, ob auf andere Weise Geld an diese Organisationen oder ihre Funktionäre floss.
Falls sich der Verdacht unlauterer Mitgliederwerbung bestätigt, hätte dies erhebliche rechtliche und finanzielle Auswirkungen. Die Ansprüche der Sozialversicherungen gegenüber Verleih- und Entleihfirmen würden massiv steigen. Da vorsätzliche Beitragshinterziehung einerseits und Betrug zum Nachteil der Leiharbeitskräfte andererseits vorliegt, können Beschäftigte und Sozialversicherungen ihre Ansprüche über die gesamte Laufzeit der Tarifverträge christlicher Gewerkschaften geltend machen.
Dem Bericht von Frontal 21 müssen Taten folgen. Die Bundesregierung muss die Staatsanwaltschaften in den Bundesländern auffordern, tätig zu werden und die Überprüfung der Mitglieder Christlicher Gewerkschaften koordinieren. Die verantwortlichen Unternehmer müssen bestraft werden. Es ist sicherzustellen, dass die Sozialversicherungen alle entgangenen Gelder von Verleih- und Entleihunternehmen einziehen und die Beschäftigten zu ihrem Recht kommen.
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