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30.07.24 –
MdB Schönberger äußert sich zur Wahlrechtsreform
Im März 2023 hat die Ampelkoalition im Deutschen Bundestag ein neues Wahlrecht beschlossen. Das Ziel der Reform ist es, die ständige Vergrößerung des Bundestags durch Überhang – und Ausgleichmandate zu stoppen. Das Bundesverfassungsgericht hat nun sein Urteil zum neuen Wahlrecht verkündet. Die Bundestagsabgeordneten Marlene Schönberger (Bündnis 90/Die Grünen) zeigte sich in einer Pressemitteilung erfreut: „Heute ist ein guter Tag für Deutschland, denn der Kern unserer Reform ist bestätigt. Das neue Wahlrecht hat Bestand und zwar mit der Stärkung der Verhältniswahl. Der Bundestag wird kleiner und billiger. Die Reform sorgt dafür, dass dem Steuerzahler 340 Millionen gespart werden”.
Der neue Deutsche Bundestag wird künftig 630 Abgeordnete haben und alle Parteien werden nach ihrer jeweiligen Stärke einziehen. “Jahrelang war eine wirksame Wahlrechtsreform nicht möglich, weil die CSU aus Eigennutz gebremst hat. Wir haben als Ampel versprochen, dass wir uns um die Verkleinerung des Bundestags kümmern. Wir halten auch hier unser Versprechen an die Bürgerinnen und Bürger: Wir stärken durch den Wegfall der Überhang- und Ausgleichsmandate die Verhältniswahl, die Arbeitsfähigkeit des Bundestags und sparen Millionen Steuergelder. Die Abschaffung der Grundmandatsklausel, die vom Bundesverfassungsgericht nun gekippt wurde, hatten auch wir Grüne sehr kritisch gesehen. Somit sind wir mit dem Urteil sehr zufrieden“, so die Grünen Politikerin weiter.
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