Keine Umsatzsteuer bei Spenden an Essens-Tafeln und mildtätige Einrichtungen

13.11.12 –

„Endlich hat der Finanzminister die unsägliche Situation bereinigt, dass Unternehmen steuerlich bestraft werden, wenn sie Lebensmittel an Organisationen für Bedürftige spenden“, so Dr. Thomas Gambke. „Die gefundene Lösung wird von uns Grünen uneingeschränkt unterstützt.“ So wird es von Finanzbehörden nicht mehr beanstandet, wenn Lebensmittel kurz vor Ablauf ihrer Mindesthaltbarkeit an Tafeln gespendet werden.

„Dennoch muss Schäuble bei der Mehrwertsteuer mehr liefern“, so Gambke. „Es ist unhaltbar, dass Übernachtungen, Schnittblumen und andere Dinge weiter teuer über die Umsatzsteuer subventioniert werden, während Schäuble Rekordschulden anhäuft.“

Hintergrund: Aufgrund des europäischen Mehrwertsteuerrechts müssen Lebensmittelspenden an Tafeln als unentgeltliche Wertabgabe mit Umsatzsteuer belegt werden. In der Praxis gab es einzelne Finanzbehörden, die auf der Umsatzbesteuerung bestanden haben. So wurden Lebensmittelspenden von Unternehmen nachträglich mit Umsatzsteuer belegt. Wären die Lebensmittel einfach entsorgt worden, hätte diese Besteuerung nicht stattgefunden.

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