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18.05.17 –
Wir kämpfen dafür, dass der Bundestag endlich sein Ja-Wort gibt. Seit mehreren Jahren blockieren CDU/CSU und SPD eine Abstimmung zur Ehe für alle. 27mal hat die Große Koalition seit Juni 2015 die Beratung des grünen Gesetzentwurfs im Rechtsausschuss des Bundestages verweigert. Selbst einen gleichlautenden Gesetzentwurf des Bundesrates lässt die Koalition versauern. Das ist eine Missachtung der Lesben und Schwulen, ebenso wie des breiten Willens der Bevölkerung. Denn die ist zu über 80 Prozent dafür, die Ehe für lesbische und schwule Paare zu öffnen (Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Januar 2017). Und es ist eine Missachtung der Rechte von Abgeordneten und des Bundesrates. Deshalb haben wir beim Bundesverfassungsgericht beantragt, eine Anordnung zu erlassen, diese Blockade aufzulösen, damit über die Gesetzentwürfe der Opposition und des Bundesrats zur „Ehe für alle“ spätestens im Juni abgestimmt werden kann. 22 Länder weltweit, davon 13 in Europa, haben bereits die Ehe für alle eingeführt. Warum soll in Deutschland nicht möglich sein, was in Frankreich und Finnland, in den USA und Uruguay, in den Niederlanden und Neuseeland längst geltendes Recht ist?
Warum wollen wir die Ehe für alle?
Das Eheverbot für gleichgeschlechtliche Paare ist eine massive lebenspraktische und symbolische Diskriminierung. Es gibt keine nachvollziehbaren Gründe, warum der Staat gleichgeschlechtlichen Paaren das Rechts auf Eheschließung verweigert. Die Öffnung der Ehe nimmt niemandem etwas weg. Die Ehe ist kein knappes Gut, das künstlich rationiert werden müsste. Es ist genug Ehe für alle da. Lesben und Schwule auf Dauer nur auf das familienrechtliche Institut der Eingetragenen Lebenspartnerschaft zu verweisen, vermittelt das Bild, dass es sich um Lebensgemeinschaften minderen Rechts und minderen Werts handelt.
Die Union sieht es offenbar als ihren konservativen Markenkern an, Lesben und Schwule als Bürger*innen 2. Klasse zu behandeln. Die SPD-Fraktion hat zwar kürzlich selbst einen Gesetzentwurf zu Öffnung der Ehe beschlossen. Das ist aber ein reines Scheinmanöver, denn sie denkt nicht daran, den auch im Bundestag einzubringen. Dort kuscht sie vor der Union.
Mit dem Gesetz zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft haben wir in der rot-grünen Regierung 2001 das Fundament zur rechtlichen Gleichstellung von Lesben und Schwulen gelegt. Vor 16 Jahren war Deutschland damit noch ein Vorreiter in Europa. Heute hinken wir hinterher. Schon damals war klar, das Lebenspartnerschaftsgesetz ist ein großer Fortschritt, aber rechtspolitisch eine Übergangstechnologie. Die Öffnung der Ehe und die volle Gleichstellung waren damals politisch noch nicht durchsetzbar. Sowohl die SPD als auch die damalige Opposition aus CDU/CSU, FDP und der Linken stemmten sich damals mit unterschiedlichen Begründungen gegen grüne Forderungen, Diskriminierung von lesbischen und schwulen Paaren komplett zu beenden. Nach 16 Jahren ist es aber endlich Zeit für die Ehe für alle. Immer noch gibt es Bestimmungen und Normen, die willkürlich zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft unterscheiden. Alles andere als Gleichberechtigung ist Diskriminierung!
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