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28.08.20 –
„Das CSU-Prestigeprojekt ‚Bayerische Grenzpolizei‘ ist nur noch eine leere Hülle. Das Gericht gibt uns recht: Grenzschutz ist Bundessache“, erklärt die Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecher der Landtags-Grünen, Katharina Schulze und freut sich über das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (BayVerfGH) zur Meinungsverschiedenheit zwischen den Landtags-Grünen und der Staatsregierung sowie der CSU-Landtagsfraktion über die Errichtung der Bayerischen Grenzpolizei:
Artikel 29 des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) ist verfassungswidrig und verstößt gegen das Rechtsstaatsprinzip. „Alle Befugnisse, selbst als eigenständiger bayerischer Grenzschutz tätig zu werden, – wie ursprünglich von Ministerpräsident Söder angekündigt – sind null und nichtig“, so Katharina Schulze: „Die Söder-Regierung erleidet Schiffbruch vor Gericht.“
Katharina Schulze fordert die Söder-Regierung auf, den „lächerlichen Etikettenschwindel ‚Bayerische Grenzpolizei‘ zurückzuziehen. Unsere Polizistinnen und Polizisten werden dringend in der Fläche in Bayern gebraucht. Außerdem: In einem vereinigten Europa sollte es eh keine innereuropäischen Grenzkontrollen geben.“
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