BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Landkreis Landshut

Verletzung der Nitratrichtlinie – Urteil des Europäischen Gerichtshofes

24.06.18 –

Zur Verurteilung Deutschlands aufgrund der Verletzung der Nitratrichtlinie durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) erklärt Bündnis 90/Die Grünen Kreisverband Landshut-Land:

In dem Projekt „Landwirtschaft und Grundwasserschutz“ im Raum Pfeffenhausen-Rottenburg-Hohenthann wurden in den vergangenen 4 Jahren viele Daten und Fakten gesammelt. Die Ergebnisse der eingeschalteten staatlichen Behörden (Landesamt für Umwelt, Landesanstalt für Landwirtschaft und TU München Freising-Weihenstephan) sind eindeutig und zeigen auf, dass die industrielle Landwirtschaft und Tierhaltung im Landkreis Landshut dafür verantwortlich ist, dass das Grund- und Trinkwasser sehr stark mit Nitrat belastet ist und auch mit Ackergiften. Immer mehr neue Trinkwasserbrunnen müssen wegen der Nitratbelastung des Grundwassers gebaut werden und auch kostspielige Aufbereitungsanlagen zur Entfernung des Maisherbizides Atrazin und seines Abbauproduktes Desethylatrazin, müssen bei Trinkwasserbrunnen installiert werden, so der Agrarpolitische Sprecher von Bündnis 90/die Grünen Kreisverband Landshut-Land, Konrad Haberberger.

Das Bayerische Landesamt für Umwelt prognostiziert, dass auch bis zum Jahre 2021 kein guter Zustand des Grundwassers im Landkreis Landshut erreicht wird.

Warum so viel Nitrat ins Grundwasser und dann ins Trinkwasser übergeht, belegt die Nährstoffbilanz (Feld-Stall-Bilanz) der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL): Rund 40 (55 %) der teilnehmenden Betriebe an dem Projekt “Landwirtschaft und Trinkwasserschutz“ haben einen Stickstoffsaldo über 50 kg N/ha *a, d.h. über der neuen Düngeverordnung zulässigen Höchstgrenze.

Dass auch die Regelungen in der neuen Düngeverordnung, die im Juni letzten Jahres in Kraft getreten ist, nicht dafür ausreichen, dass ein guter Zustand es Grundwassers erreicht wird, darüber geben verschiedene Studien Auskunft.

Bei einer Grundwasserneubildung von 250 l/m²*a (realistisch für Südbayern und durch Anfrage beim Wasserwirtschaftsamt Landshut bestätigt) und „Ausreizung“ des Trinkwassergrenzwertes von 50 mg/l Nitrat im Sickerwasser wäre ein Überschuss von 28.2 kg Stickstoff/pro Hektar maximal tolerierbar. Die neue Düngeverordnung lässt aber noch fast die doppelte Menge (50 kg N/ha/a) an Stickstoffüberschuss zu.

Folgende Maßnahmen sind notwendig, damit ein effektiverer Grundwasserschutz durch die Landwirtschaft erfolgt: Einhaltung des Fachrechts, strenge Kontrolle des Fachrechts, enge Zusammenarbeit zwischen Wasserwirtschaft und Landwirtschaft. Und notwendig ist vor allem eine flächengebundene Landwirtschaft, das heißt, dass nur so viele Tiere gehalten werden dürfen, wie durch die eigenen Flächen auch ernährt werden können, so Konrad Haberberger

Es müssen sofort Maßnahmen zur Reduzierung der Nitratbelastung eingeleitet werden, wie eine Aussetzung (ein Moratorium) der Genehmigungen für weitere Schweinemast- und Hähnchenmastanlagen im Landkreis Landshut. Um die negativen Umweltwirkungen der hohen Stickstoff¬überschüsse auf den Ackerflächen zu reduzieren, ist ein Gegensteuern dringend erforder¬lich. Kurzfristig ist hier die vorübergehende Verbringung von überschüssigen Wirtschaftsdüngern wie Schweinegülle in Ackerbauregionen notwendig. Allerdings muss langfristig eine Reduzierung der Schweinemastplätze im Landkreis Landshut erfolgen. Nur so ist ein effektiver Schutz des Grund- und Trinkwassers möglich.

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