Aktuelles aus Vilsbiburg

Tempo 30 zum Schutz der Kinder

MdL Rosi Steinberger unterstützt Tempo 30 vor dem Kindergarten St. Martin

21.06.18 –

Unterstützung aus dem bayerischen Landtag erhielt der sich schon seit über einem Jahr hinziehende Antrag zur Einführung eines Tempo 30 Abschnitts vor dem Kindergarten St. Martin. Die niederbayerische Abgeordnete Rosi Steinberger ließ sich von den Vilsbiburger Stadt- und Kreisräten Michaela Feß, Angelika Stumpf, Gisela Flögel und Wolfgang Schwimmer das mittlerweile schon langfristige Projekt erläutern:

Ende 2016 wurde von der Bundesregierung die einfachere Ausweisung von Tempo 30 vor Kindergärten und Schulen in der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankert. Diese Änderung nahmen die Eltern und Angestellten des Kindergartens und der Kinderkrippe St. Martin zum Anlass, einen 120-Unterschriften-starken Antrag zur Einführung eines solchen Tempo 30-Abschnitts an den Stadtrat Vilsbiburg zu stellen. Hier wurde der Antrag einstimmig angenommen, da es sich bei der betroffenen Frauensattlingerstraße aber um eine Kreisstraße handelt, wurde er zur weiteren Umsetzung an das Landratsamt Landshut weiter gereicht.

Zur großen Verwunderung und Verärgerung der Antragssteller kam von dort nach beträchtlicher Wartezeit eine Ablehnung des Projektes. Auf Nachfrage durch Initiator Schwimmer wurde ersichtlich, dass die verantwortlichen Sachbearbeiter eine Geschwindigkeitsreduzierung von dem Kindergarten hier nicht für notwendig erachten – eine Auffassung, die bei allen Beteiligten auf großes Unverständnis stieß. Nach Ansicht der Grünen Fraktion wird mit dieser Einschätzung auch direkt gegen die Erfahrung und die Beobachtungen derer entschieden, die täglich mit der Verkehrssituation vor Ort konfrontiert sind. „Auf diese Weise ignoriert man den Bürgerwillen und die Erfahrungswerte vor Ort und brüskiert die Eltern und Angestellten“, so Kreisrätin Stumpf. „Kein Wunder, dass alle sauer sind!“

Für die Bundesregierung ist Tempo 30 vor Kindergärten eine Selbstverständlichkeit

Nach Auffassung von MdL Rosi Steinberger, ignoriert die Auffassung des Landratsamtes auch völlig die Ausführungen der übergeordneten Instanzen zu diesem Thema: „Für Bundesrat und Bundesverkehrsministerium ist Tempo 30 vor Kindergärten und Schulen eine Selbstverständlichkeit. Es wird ganz klar ausgedrückt, dass das hohe Aufkommen von Schutzbefohlenen eine Geschwindigkeitsreduzierung rechtfertigt und von Kindern bis zum Ende der Verkehrserziehung in der vierten Klasse keine sensible und überlegte Verkehrsteilnahme erwartet werden kann.“

Die Entscheidung könne menschlich und logisch, aber auch politisch nicht nachvollzogen werden, ergänzte Stadträtin Feß. Auf Stadt- und Kreisebene sei man in den politischen Gremien fortwährend bestrebt, die Verkehrssituation für Kinder, Familien und Senioren zu verbessern, den Fuß- und Radverkehr zu fördern und allgemein für Verkehrsberuhigung zu sorgen und alternative Mobilität voranzubringen – so zumindest die Willensbekundungen der Kommunalgremien. „Wenn dann aber nicht einmal eine einfache und harmlose Maßnahme wie Tempo 30 vor dem Kindergarten möglich ist, obwohl die Betroffenen dies wünschen und alle – und zwar wirklich alle - der mittlerweile zahlreichen zum Thema befragten Nicht-Betroffenen, die Maßnahme als sinnvoll erachten, führt dies die Bemühungen der Politik ad absurdum.“

Stadträtin Floegel echauffierte sich über die Aussage des Landratsamtes, es herrsche vor dem Kindergarten keine besondere Gefahrensituation „Hier sind jeden Morgen 300 Kinder im Alter von einem bis sechs Jahren unterwegs - wie viele müssten es denn nach Auffassung der verantwortlichen Stellen wohl sein um eine erhöhte Gefahr festzustellen?“, so Floegel.

Nach der Änderung der Straßenverkehrsordnung sei auch keine besondere Gefahrensituation mehr notwendig, um eine Tempo 30 Strecke vor Kindergärten und Schulen auszuweisen, erläuterte Stadtrat Schwimmer zum Schluss der Ortsbesichtigung, genau darauf zielte die Änderung der StVO ab. Interessanterweise hat aber die zuständige Straßenverkehrsbehörde – wie vor jedem Kindergarten - das jedermann bekannte besondere Gefahrenzeichen 136 „Achtung Kinder“ aufgestellt und dies sei nur in Bereichen erhöhter Gefahr zulässig. Es bleibt abzuwarten, wie das Landratsamt diese Verkehrsschilder mit Ihrer Verweigerungshaltung erklärt, so Schwimmer, eine entsprechende Anfrage wurde bereits gestellt. Man darf gespannt sein.

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