MdL Rosi Steinberger:Sturzflutvorsorge für Betriebe mit gefährlichen Stoffen: In Bayern ein Glücksspiel

26.07.23 –

Anfrage der Grünen Landtagsfraktion zeigt gravierende Wissenslücken der Staatsregierung beim Schutz der Bevölkerung vor Störfällen in Betrieben auf

Leib und Leben schützen: Darum geht es bei der Störfallverordnung. Betriebe, die dieser Verordnung unterliegen, also mit gefährlichen Stoffen arbeiten, müssen Vorkehrungen treffen, um Störfälle zu verhindern. Doch eine Anfrage von den Landtagsabgeordneten Christian Hierneis, Patrick Friedl und Rosi Steinberger der Grünen Landtagsfraktion hat nun ergeben, dass die Bayerische Staatsregierung die Kommunen und Landkreise damit allein lässt, sich vor der unheilvollen Kombination von Sturzfluten und Betrieben mit gefährlichen Stoffen zu schützen.

In Bayern gibt es 491 sogenannte Betriebsbereiche, die der Störfallverordnung unterliegen. Doch die Bayerische Staatsregierung hat laut der Anfrage keine Kenntnis darüber, wo und wie sich die betroffenen Betriebe gegen Sturzfluten sichern. Nicht einmal, welche Betriebe die Vorsorge vor Starkregenereignissen realisieren, sind der Staatsregierung bekannt. Auch von Vorzeigebetrieben, die das Risiko erkannt sowie ein Konzept umgesetzt haben, und somit als Best-Practice-Beispiele für andere Betriebe dienen könnten, weiß die Staatsregierung laut der Anfrage nichts.

„Die CSU und Freien Wähler schieben wieder einmal die Verantwortung allein auf die Kommunen und Landkreise ab. Die Risiken durch die Klimaerhitzung haben wir bei den letzten Katastrophen im Ahrtal, in Landshut und auch in kleineren Gemeinden deutlich vor Augen geführt bekommen. Doch was tut die Bayerische Staatsregierung, um uns vor diesen Gefahren zu schützen? Nichts“, sagt Rosi Steinberger, Sprecherin für Verbraucherschutz.

Die Bayerische Staatsregierung bietet nicht einmal an, sich um passgenaue Warnungen und Warnsysteme vor Sturzfluten für Betriebe, die der Störfallverordnung unterliegen, zu kümmern. Stattdessen verweist sie laut der Anfrage nur auf die Warndienste des Deutschen Wetterdienstes. „Vorausschauendes und verantwortungsvolles Handeln sieht anders aus. Die Bayerische Staatsregierung fordert von den Kommunen und Landkreisen Sturzflutvorsorge ein, lässt sie aber bei der Umsetzung allein. Vielen Kommunen und Landkreisen fehlt schlicht und einfach das Personal und die Finanzmittel dafür“, ergänzt Christian Hierneis, Sprecher für Umweltpolitik.

„Gerade in den letzten Jahren haben wir gesehen, dass das Risiko für Starkregen und Sturzfluten stark ansteigt. Egal ob Behörden, Rückversicherer oder Wissenschaft, alle weisen auf die steigenden Gefahren hin. Starkregen und Sturzfluten bedrohen unsere Kommunen, unsere Wirtschaft und das Leben vieler Menschen in Bayern“, ergänzt Patrick Friedl, Sprecher für Naturschutz und Klimaanpassung.

Die Kommunen und Landkreise stehen vor gewaltigen Herausforderungen, was die Klimaanpassung und den Schutz vor Sturzfluten und Hochwasser angeht. „Wir fordern, dass die Kommunen und Landkreise endlich personell und finanziell ausreichend von Seiten des Freistaats Bayerns bei der Klimaanpassung unterstützt werden“, fordert Christian Hierneis.

Patrick Friedl ergänzt: „Das Bayerische Umweltministerium muss einen Richtungswechsel vornehmen und mit den Betrieben Konzepte zur Starkregenvorsorge erarbeiten. Seit über zwei Jahren liegen dem Umweltminister Fließpfadkarten vor. Unverständlicherweise werden sie vom Ministerium zurückgehalten, obwohl wir zigfach nachgefragt und die Veröffentlichung angemahnt haben. Minister Glauber muss endlich Kommunen und Betriebe wirksam unterstützen und diese Hinweiskarten für Starkregen zur Verfügung stellen, damit sie präventiv tätig werden und gravierende Schäden abwenden können.“

Rosi Steinberger: „Die letzten vier Jahre haben gezeigt, dass es mit einem verantwortungsvollen Umgang zur Klimaanpassung von Seiten der Bayerischen Staatsregierung, solange sie aus CSU und Freien Wählern besteht, nicht weit her ist. Das kann und wird sich nur mit einem Regierungswechsel in Bayern im Herbst ändern. Den brauchen wir dringend zum Wohl der Bürger, der Kommunen und der Wirtschaft.“

Mit der Störfallverordnung sollen Störfälle in Betrieben, die mit gefährlichen Stoffen arbeiten, verhindert werden oder deren schlimme Folgen reduziert werden, die das Leben oder die Gesundheit von Menschen bedrohen oder die Umwelt und Sachgüter beschädigen. Das kann beispielsweise in Betrieben passieren, die Chemikalien herstellen. In diesem Zusammenhang besonders riskant sind Sturzfluten, die überall und in kürzester Zeit auftreten können, und bei diesen Betrieben höchstgefährlich für die Menschen in dem Betrieb und in der Umgebung werden können. Die Störfallverordnung umzusetzen, dafür sind die Landesbehörden zuständig.

Hier die Schriftliche Anfrage Berücksichtigung von Sturzfluten in der Störfallverordnung

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