
29.07.19 –
Ein Jahr nach dem Start muss man Bundesinnenminister Seehofers Prestigeprojekt klar als gescheitert bezeichnen. Entgegen Versprechen des Ministers haben die sogenannten Ankerzentren weder zu schnelleren Asylverfahren noch kürzeren Wartezeiten geführt. Stattdessen verhindert die erzwungene Unterbringung in Massenunterkünften, dass viele von Flucht und Verfolgung gezeichnete Menschen menschenwürdig versorgt und bei der Integration unterstützt werden. Es ist zu begrüßen, dass ein Gros der Bundesländer sich nach wie vor dem bayerischen Exportkonzept der Ankerzentren verweigert und sich nicht als Versuchslabor für Seehofers Pläne einspannen lässt.
Das Ziel, Asylverfahren zu beschleunigen und den Betroffenen damit schneller Gewissheit über den Flüchtlingsschutz zu ermöglichen, wird nicht erreicht. Für den Großteil der Geflüchteten, auch für Familien mit Kindern, hat sich die Verweildauer in den Ankerzentren deutlich verlängert. Das Bundesinnenministerium selbst hat erst im Juni die gesetzliche Aufenthaltspflicht in den Zentren von drei auf nun mehr 18 Monate erhöht. Von schnelleren Verfahren und kürzeren Aufenthaltszeiten kann also keine Rede sein. Darüber kann auch die Schönrechnerei der bayrischen Landesregierung nicht hinwegtäuschen.
Die Isolierung in den Ankerzentren, die fehlenden Schutzräume für schutzbedürftige Gruppen wie Frauen und Kinder, die rudimentäre Gesundheitsversorgung und die ausbleibende Regelbeschulung für Kinder ist unmenschlich und muss beendet werden. Geflüchtete sollen maximal drei Monate in einer Erstaufnahme verbringen müssen und danach in dezentralen Unterkünften untergebracht werden.
Wer die Effizienz, und damit notwendigerweise die Qualität, der Asylverfahren steigern möchte, muss dafür sorgen, dass die Menschen vorher gute Informationen über ihre Rechte erhalten. Das geht nur mit einer echten unabhängigen Asylverfahrensberatung. Das Bundesinnenministerium verweigert die in einigen Erstaufnahmeeinrichtungen bereits existierende unabhängige Asylverfahrensberatung zu finanzieren. Stattdessen wird den Bundesländern eine Beratung durch das BAMF aufgedrückt, die alles andere als unabhängig ist.
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