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15.09.19 –
Wenn auch der Bundesrat, das Bundesverkehrsministerium und der Städtetag die Ansicht vertreten, Tempo 30 vor Kindergärten sollte der Normalfall sein, so reicht das dem Landratsamt Landshut noch lange nicht: 150 Kinder, die täglich Krippe und Kindergarten besuchen, stellen offenbar kein ausreichendes Argument für eine Geschwindigkeitsreduzierung dar. Falls die vom Landratsamt selber aufgestellten Warnschilder „Vorsicht Kinder“ – zu finden vor jedem Kindergarten – als Argument für eine Tempo 30-Reduzierung gelten sollten, dann müsse man sie eben wieder entfernen, so ist in einer der Mails des Landratsamtes Landshut zu lesen. „Eine Unverschämtheit“, schimpft Initiator Wolfgang Schwimmer, „um Recht zu behalten, würde sogar die Sicherheit bewusst weiter verschlechtert“. Schwimmer und Alfred Hiergeist, ehemaliger Elternbeiratsvorsitzender der Kinderkrippe, haben sich in den vergangenen zweieinhalb Jahren in zahllosen Mails, Briefen, Telefonaten und in persönlichen Gesprächen an Landratsamt, Landrat Dreier, die Regierung von Niederbayern und an das Innenministerium gewandt, um den gemeinsamen Antrag von 120 Eltern der Kindergarten- und der Krippenkinder umzusetzen.
Weitere Argumente, die für eine Reduzierung auf Tempo 30 sprechen, gibt es viele: eine unübersichtliche Verkehrssituation durch eine Straßengabelung und zwei Einmündungen, Parkraumsuchverkehr während der Stoßzeiten und sehr viele weitere Kinder, die die Straße auf dem Weg zu Grund,- Mittel- und Realschule sowie zum Gymnasium kreuzen. Zudem befinden sich die Autos und Lastwägen Richtung Innenstadt nach dem steilen und kurvigen Abschnitt der Frauensattlinger Straße vor den Gebäuden der Kinderkrippe und des Kindergartens in der Beschleunigungsphase. „Durch den schlecht einzusehenden Eingang zur Kinderkrippe sind Kinder durch Autofahrer erst zwei, drei Meter vor der Straße zu sehen“, erklärt Alfred Hiergeist, „wenn ein Kind dort losläuft, ist eine Gefahrenbremsung bei Tempo 50 zu nicht zu schaffen“. Der Bremsweg bei einer Gefahrenbremsung liegt bei Tempo 30 bei 4,5 Meter, bei Tempo 50 bei 12,5 Meter. Selbstverständlich wurde auch dies mehrfach als Argument angeführt – leider erfolglos.
Wolfgang Schwimmer hat sich deshalb an die Landtagsabgeordnete der Grünen im Landkreis Landshut, Rosi Steinberger gewandt und um Unterstützung gebeten. Steinberger hat ebenfalls kein Verständnis für die Entscheidung des Landratsamtes. „Da spricht man in Bayern und in ganz Deutschland von der notwendigen Förderung des Fuß- und Radverkehrs und auf der unteren Verwaltungsebene werden die Aussagen der Bundes- und Staatsregierung zur Makulatur gemacht,“ so die Landtagsabgeordnete. „Hier wird die Straßenverkehrsordnung auf eine Weise ausgelegt, die weder von der Gesetzgebung gewünscht war, noch nachvollzogen werden kann und klar dem Willen der Bürgerinnen und Bürger entgegensteht.“
Nicht nur die Entscheidung an sich, sondern auch die Art und Weise der Kommunikation ärgert Hiergeist und Schwimmer. „Als Antwort auf meine sachliche und umfangreiche Argumentation bekam ich allenfalls ein dreizeiliges, ausweichendes Schreiben, das sich mit keinem Wort mit den Inhalten beschäftigt“, erzählt Hiergeist. „Antworten auf mein letztes Anschreiben an das Landratsamt und an die Regierung von Niederbayern erfolgten überhaupt nicht mehr.“ Nun haben Hiergeist und Schwimmer die Nasen voll. In einer gemeinsamen Petition wenden sie sich an den Bayerischen Landtag. „Ich bin gespannt, ob das Anliegen hier Gehör findet. Weitermachen werden wir auf jeden Fall“, schließt Wolfgang Schwimmer, „Zur Verkehrswende jedenfalls haben wir offenbar noch einen weiten Weg, wenn man schon Jahre lang für Tempo 30 vor dem Kindergarten kämpfen muss.“
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