26.04.11 –
Millionen von Bundesbürgern besitzen Mobilfunkgeräte. Sie profitieren von den vielfältigen Möglichkeiten insbesondere der beliebter werdenden Smartphones. Und sie verlassen sich auf die Einhaltung deutscher Datenschutzbestimmungen bei der Verarbeitung ihrer Daten durch den Anbieter. Der jetzt bekannt gewordene Fall interner Vorratsspeicherung von Standortdaten aber belegt: Die Datenverarbeitungspraxis von Apple ist intransparent, das Unternehmen spielt mit dem Vertrauen seiner Nutzer. Apple sollte rasch aufklären, was genau aufgezeichnet wird und zu welchem Zweck dies geschieht. Auch die Übermittlungspraxis der Daten in die USA gehört endlich auf den Tisch.
Bis jetzt gibt es keinerlei Erläuterung oder Rechtfertigung der heimlichen Erfassung seitens des Unternehmens. Damit können Apple-Handybesitzer letztlich nicht wissen geschweige denn selbst entscheiden, wem welche Informationen zu welchem Zeitpunkt über ihren Standort vorliegen und zu welchem Zweck diese Informationen benutzt werden. Das aber ist schlicht das Gegenteil informationeller Selbstbestimmung und eine Einladung zum Missbrauch der Informationen durch wen auch immer.
Der Vorgang zeigt auch: Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz hat völlig zu Recht die Untätigkeit der Bundesregierung im Bereich des Datenschutzes gerügt. Die Bundesregierung hätte längst handeln können. Es muss unmissverständlich klar gestellt werden, dass deutsche Datenschutzbestimmungen auf alle Angebote und Dienste anwendbar sind, die explizit auf den deutschen Markt abzielen. Dafür muss sich die Bundesregierung bei der Reform der nationalen sowie der europäischen Datenschutzbestimmungen aktiv einsetzen.
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