
25.04.25 –
Mit der Streichung des § 219a aus dem Strafgesetzbuch wurde ein wichtiger Schritt zur Enttabuisierung von Schwangerschaftsabbrüchen vollzogen. Dennoch besteht weiterhin ein erheblicher Mangel an zugänglicher medizinischer Versorgung in vielen Teilen Niederbayerns. Besonders im Raum Landshut ist die Situation weiterhin besorgniserregend.
Der Wegfall des Facharztvorbehalts hat den Handlungsspielraum in der medizinischen Versorgung erweitert und ermöglicht es nun auch Ärzt*innen außerhalb der gynäkologischen Fachrichtungen, betroffene Patientinnen besser zu unterstützen. Dieser wichtige Schritt zur Verbesserung wurde bereits 2022 mit der Streichung des Facharztvorbehalts aus dem Bayerischen Gesundheitsdienstgesetz (GDG) getan. Damit wurde der Weg geebnet, dass auch Hausärzt*innen unter bestimmten Voraussetzungen medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche begleiten können. In der jüngsten Sitzung der Grünen Kreistagsfraktion berichtete die Hausärztin Dr. Kollmer aus ihrem Arbeitsalltag im ländlichen Raum. Sie machte deutlich, wie schwierig es für viele niederbayerische Frauen ist, wohnortnahe medizinische Beratung und Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Besonders in sensiblen Lebenslagen führt die angespannte Versorgungslage dazu, dass teils lange Wege – etwa nach München oder Regensburg – nötig sind, um entsprechende Angebote wahrzunehmen. "Diese gesetzliche Anpassung war ein notwendiges und begrüßenswertes Signal für mehr Versorgungsgerechtigkeit", so Kollmer – nun gelte es, diese Möglichkeit auch flächendeckend mit Leben zu füllen. Dr. Kollmer sieht hier eine Chance, Versorgungslücken im ländlichen Raum zu verringern. Damit könnten Betroffene künftig besser unterstützt und unnötige Belastungen vermieden werden.
Für die Fraktion steht fest: „Jede Frau muss selbstbestimmt über ihren Körper entscheiden können. Und jede Region braucht stabile und verlässliche Strukturen, um dieses Recht umzusetzen“, betont Fraktionssprecher Martin Schachtl.
„Es müssen sich auch unsere öffentlichen Krankenhäuser dazu verpflichtet fühlen, Schwangerschaftsabbrüche anzubieten – vor allem hier in Niederbayern. Medizinische Versorgung darf nicht vom Wohnort oder weltanschaulichen Überzeugungen einzelner Einrichtungen abhängig sein“, ergänzt Bundestagsabgeordnete und Kreisrätin Marlene Schönberger.
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