Stopp B15neu im Namen der Generationengerechtigkeit

09.05.21 –

Die Landkreisgrünen diskutierten in ihrer Vorstandssitzung am vergangenen Donnerst über das Urteil des  Bundesverfassungsgerichts, das das Klimaschutzgesetzes der Bundesregierung für teilweise grundgesetzwidrig erklärte, und dessen Auswirkungen auf den Landkreis. Der Kreisvorstand von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Landshut-Land begrüßt ausdrücklich die Entscheidung Gerichts.

Kreisvorsitzende Marlene Schönberger kommentiert: „Das Bundesverfassungsgericht hat ein historisches Urteil gefällt: Konsequenter Klimaschutz ist kein ‚nice to have‘, sondern grundgesetzlich zwingend. Die Zeit der Ausreden ist vorbei“. Der Satz „Wir haben die Erde von unseren Kindern nur geborgt" habe durch das Urteil neue politische Brisanz erhalten, so Schönberger. Sie ergänzt: „Auch für den Landkreis hat das Urteil Folgen. Es bestärkt uns darin, auch im Namen der Generationengerechtigkeit den Stopp eines Weiterbaus der autobahnähnlichen B 15neu einzufordern.“

Der Kreisvorsitzende Frank Steinberger fügt hinzu: „Gerade der Verkehrssektor wälzt Belastungen auf zukünftige Generation ab. Sein Beitrag zum Klimaschutz war bisher gering. Fernstraßenausbau und im speziellen ein Weiterbau der B15neu ist mit Generationengerechtigkeit nicht vereinbar.“ Laut den beiden Kreisvorsitzenden belaste die B15neu die junge Generationen nicht nur durch den zu erwartenden erhöhten Ausstoß klimaschädlicher Abgase, sondern auch durch den immensen Flächenverbrauch: Natürliche Lebensräume und landwirtschaftliche Flächen würden durch einen Weiterbau unwiederbringlich zerstört, Artenschutz erschwert. Nicht zu vergessen seien auch die immensen Kosten dieses
Straßenbauprojekts. Steinberger betont: „Bezahlen müssten diese Kosten unsere Kinder und Kindeskinder, die eh schon enorme Lasten für den globalen Klimaschutz stemmen müssen. Das ist nicht tragbar“.

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