MdB Marlene Schönberger: “Unterstützung jüdischer Geflüchteter aus der Ukraine ist Ausdruck politischer Verantwortung”

07.03.22 –

Schönberger hat sich beim Innenministerium erfolgreich für die erleichterte Zuwanderung von Jüdinnen und Juden aus der Ukraine eingesetzt

Die Bundesregierung hat im Geiste der historischen Verantwortung Deutschlands, wie auch der im Koalitionsvertrag formulierten Forderung, jüdisches Leben zu unterstützen, entschlossen, Jüdinnen*Juden die Ankunft in Deutschland zu erleichtern. Die in der grünen Fraktion zuständige Berichterstatterin für die Förderung jüdischen Lebens und den Kampf gegen Antisemitismus, die Bundestagsabgeordnete Marlene Schönberger, betont deshalb: “Wir stehen an der Seite der Ukrainer*innen, die Putin durch seinen mutwilligen Angriffskrieg in eine furchtbare Situation gebracht hat. Die Entscheidung der Bundesregierung, jüdisch-ukrainischen Geflüchteten die Möglichkeit der Anerkennung als ‘jüdische Zuwandernde’ zu eröffnen, ist ein wichtiger Ausdruck unserer politischen und historischen Verantwortung und dringend geboten. Ich bin der Bundesinnenministerin dankbar, dass sie den Impuls aus unserer Fraktion aufgenommen hat und umgehend umsetzt. ”  

Die Bundesregierung hatte gegenüber WELT erklärt, dass sie Menschen jüdischer Abstammung und Religionszugehörigkeit aus der Ukraine in Deutschland unter erleichterten Bedingungen und unter Beteiligung der jüdischen Gemeinden die Teilnahme an dem Verfahren der jüdischen Zuwanderung eröffnen möchte. Eigentlich sieht dieses Verfahren vor, seitdem es 2005 verschärft wurde, dass Deutsch-Kenntnisse auf Niveaustufe A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachgewiesen werden müssen. Hinzu ist eine sogenannte “Integrationsprognose” des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge von Nöten, die die Chancen von Zuwandernden einschätzt, selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen zu können. Zusätzlich fließen Berufserfahrung, Alter, wie auch schulische und berufliche Qualifikationen in die Bewertung mit ein.

Ursprünglich geschaffen wurde die Regelung bereits 1991 und richtete sich explizit an zuwanderungsinteressierte Jüdinnen:Juden aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion. Der Zentralrat der Juden in Deutschland, mit dem sich das Bundesinnenministerium hinsichtlich der Anerkennung von ukrainischen Jüdinnen:Juden als “jüdische Zuwandernde” eng abspricht, geht von einer Zahl von 5.000 Menschen aus, die an dem Verfahren interessiert seien. Die Anträge können eigentlich nur in den deutschen Auslandsvertretungen des Herkunftslandes gestellt werden. Im erleichterten Verfahren, das die Bundesregierung nun aufgrund des Krieges umsetzen will, wird darauf genauso verzichtet, wie auf die Integrationsprognose. Die Sprachkenntnisse müssen erst innerhalb von zwölf Monaten im Anschluss an die Erteilung des Aufenthaltstitels nachgewiesen werden.

Die innenpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion Lamya Kaddor unterstreicht die Notwendigkeit dieses Vorgehens: „Menschen jüdischer Abstammung brauchen jetzt erleichterte Bedingungen, daher brauchen wir unter Beteiligung der jüdischen Gemeinden ein eigenes Verfahren um Jüdinnen*Juden nach die Flucht nach Deutschland zu ermöglichen. Die kriegsbedingte Aussetzung des regulären Verfahrens über die Botschaft in Kiew, die humanitäre Lage in der Ukraine und natürlich die deutsche historische Verantwortung führen zu dieser besonderen Lage. Ich bin froh, dass wir dazu schnelle Lösungen finden konnten. Nach Schätzungen des Zentralrats der Juden könnten bis zu 5.000 Personen an einer Zuwanderung nach diesem Verfahren interessiert sein.“

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