Volksbegehren wird Gesetz

17.07.19 –

„Das ist ein großer Schritt für den Artenschutz,“ kommentieren die niederbayerischen Landtagsabgeordneten Rosi Steinberger und Toni Schuberl die Annahme des Gesetzentwurfes des Volksbegehrens Artenvielfalt.

Gerade in den landwirtschaftlich intensiv genutzten Gebieten im Landkreis Landshut biete das Gesetz nun eine Grundlage für den Erhalt der Offenlandarten wie Rebhuhn, Kiebitz und Lerche.

„Und es ist ein großer Sieg für die bayerischen Bürger*innen,“ so Steinberger weiter. Mehr als 1,74 Millionen Unterschriften für das Volksbegehren „Rettet die Bienen-Artenvielfalt erhalten“ konnte die Staatsregierung einfach nicht ignorieren.

Steinberger hatte nicht nur an den Sitzungen des Runden Tisches teilgenommen, als Ausschussvorsitzende im Umweltausschuss hatte sie auch das Begleitgesetz federführend behandelt. Einige Ergänzungen durch das Begleitgesetz werden von Steinberger ausdrücklich begrüßt. So etwa die Beschränkung der Beleuchtung von öffentlichen Gebäuden und Werbeanlagen im Außenbereich oder das Anbauverbot von gentechnisch veränderten Pflanzen. Steinberger bedauert allerdings, dass andere wesentliche Anregungen des Runden Tisches nur teilweise oder gar nicht berücksichtigt wurden. So seien z.B. die Maßnahmen zur Begrenzung des Flächenverbrauches sehr unbestimmt.

Als Hammer bezeichnet Steinberger den Antrag von CSU/FW, die Biotopkartierung künftig einem Schlichtungsverfahren zu unterziehen. „Mit diesem Vorgehen wird die Biotopkartierung in Zukunft stark behindert, wenn nicht unmöglich gemacht“, empört sich Steinberger. „Wie soll denn ein Biotopverbund in Bayern umgesetzt werden, wenn man die bestehenden Biotope nicht einmal kennt?“ Das Volksbegehren stehe deshalb nicht am Ende, sondern am Anfang einer Entwicklung die mehr Artenschutz zum Ziel habe.

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