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05.02.21 –
Die neue Regelung zum verpflichtenden Tragen von FFP2-Masken im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel hat viele Bürgerinnen und Bürger vor weitere finanzielle Herausforderungen gestellt. Die Kreistagsfraktion von Bündnis90/DIE GRÜNEN und ihre Hospitantin Veronika Lackerbauer von der Liste DIE LINKE/mut äußern volles Verständnis für die Notwendigkeit weiterer Schritte bei der Pandemiebekämpfung. Sie sähen dies jedoch kritisch, wenn dazu Maßnahmen verordnet werden, die ohnehin bereits benachteiligte Bevölkerungsgruppen weiter ins Abseits drängten. Inzwischen habe die Landesregierung zwar nachgebessert und unter anderem für Menschen im Hartz-IV-Bezug fünf kostenfreie Masken in Aussicht gestellt, der Kreistagsfraktion gehe das aber nicht weit genug.
FFP2 Masken kosten das Stück zwischen zwei und sieben Euro, empfohlen wird der einmalige Gebrauch. Durch die neuen Regelungen schließen wir Menschen von der Grundversorgung aus, weil sie sich die vorgeschriebenen Masken schlicht nicht leisten können&, begründet Veronika Lackerbauer (DIE LINKE) den Antrag, den sie deshalb zusammen mit Bündnis90/DIE GRÜNEN gestellt hat. Der Antrag an den Kreistag sah vor, Menschen in finanziellen Notlagen schnell und unbürokratisch Masken auszugeben. Laut Antrag sollte die Ausgabe in den Kommunen und ohne Bedürftigkeitsprüfung erfolgen.
Der Antrag fand am Montag im Kreisausschuss keinerlei Unterstützung.
Marlene Schönberger (DIE GRÜNEN) äußert sich enttäuscht über das Abstimmungsergebnis: &Unser Ziel war eine schnelle, einfache Hilfestellung für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis, um ihnen die großen, auch finanziellen Belastungen durch die Corona-Pandemie zu erleichtern. Wir wissen, dass nicht nur Hartz-IV-Beziehende, sondern beispielsweise auch Studierende, Auszubildende und Alleinerziehende in großen Schwierigkeiten sind. Diese Gruppen fallen bei sämtlichen bisherigen Hilfsangeboten der Bundes- und Landesregierung durch das Raster.&
Kreisrätin Veronika Lackerbauer (DIE LINKE) betont: &Unserer Ansicht nach gibt es keine hieb- und stichfesten Argumente gegen unsere Idee&. Alle bereits im Vorfeld eingebrachten Einwände, etwa bezüglich der Umsetzbarkeit, hätten von den Antragstellenden entkräftet werden können, so die beiden Kreisrätinnen.
So sei es die Intention des Antrags gewesen, den bürokratische Aufwand für die Kommunen durch den Wegfall der Bedürftigkeitsprüfung auf ein Minimum zu begrenzen. Die Rathäuser arbeiteten zwar coronabedingt im Minimalbetrieb, jedoch gäbe es die Möglichkeit der Terminvereinbarung zu den Öffnungszeiten. &Den Einwand, es könnten unzählige Personen, bei denen gar keine echte Notlage vorliege, von dem Angebot Gebrauch machen, ist nicht haltbar&, so Lackerbauer. Die Hürde, persönlich mit Termin im Rathaus vorzusprechen und die eigene Notlage offen zu machen, sei aus ihrer Sicht hoch genug, um Menschen ohne echtes Anliegen abzuschrecken.
Zuletzt wurde dem Antrag entgegen gehalten, dass die Menge der nötigen Masken nicht kalkulierbar und die Kosten dafür nicht abzuschätzen seien. &Wir verstehen nicht, wieso es unmöglich sein soll, testweise mit einer geringen Menge an Masken zu starten und den laufenden Bedarf durch Nachbestellungen zu decken&, wundert sich Kreisrätin Schönberger. Insgesamt hätten sich die Kosten in einem geringen finanziellen Rahmen bewegt, die obendrein gleich in den gerade aufzustellenden Haushalt einkalkuliert werden hätten können. &Die Anschaffung der Masken hätte mit Sicherheit kein Loch in den Kreishaushalt gerissen, in die Geldbeutel so mancher Landkreisbürgerinnen und -bürger allerdings durchaus&, ärgert sich Lackerbauer.
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